Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung als Fachunternehmerin oder Fachunternehmer für Heizung und Heizungsoptimierung bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)

Stand: Dezember 2023

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Päambel

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen im Bereich "Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung" können Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer für Anträge auf Förderung die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes und die voraussichtlichen Kosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und bei der KfW mittels einer Erklärung bestätigen.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin (nachfolgend "dena" genannt) veröffentlicht unter https://fachunternehmen.energie-effizienz-experten.de eine Registrierungsseite, über die sich Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer (nachfolgend "Vertragspartei") registrieren und ein Benutzerkonto erstellen können, um anschließend wie oben beschrieben eine Erklärung zu Anträgen für die BEG im Prüftool des BAFA sowie im Prüftool der KfW erstellen zu können. Nach erfolgreicher Registrierung erhält die Vertragspartei ein Benutzerkonto mit Login-Daten. Der Zugang zum Prüftool des BAFA sowie zum Prüftool der KfW erfolgt mittels dieser Login-Daten.

Die Registrierung ist kostenfrei. Eine Überprüfung der angegebenen Daten auf Richtigkeit erfolgt nicht. Die angegebenen Daten werden nicht veröffentlicht.

Die Registrierung und Nutzung der Registrierungsseite der dena unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt).

1. Vertragsschluss, Verfahren zur (personenbezogenen) Registrierung

(1) Der Vertragsabschluss erfolgt wie folgt: Um sich zu registrieren, füllt die Vertragspartei das Registrierungsformular unter https://fachunternehmen.energie-effizienz-experten.de aus und schließt die Registrierung unter Annahme der AGB ab. Um die Registrierung zu bestätigen, klickt die Vertragspartei auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail.

(2) Der Vertrag zwischen der dena und der Vertragspartei kommt mit der Bestätigung der Registrierung zustande. Die Vertragspartei erhält Zugang zu ihrem Benutzerkonto, in dem sie ihre personenbezogenen Daten einsehen und ändern kann.

2. Voraussetzungen für die Registrierung

(1) Die Registrierung ist möglich für Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer, die in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen oder angestellten beruflichen Tätigkeit handeln. Firmen können nicht registriert werden, sondern es können nur natürliche Personen registriert werden. Angestellte Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer können die Firma angeben, bei der sie angestellt sind.

(2) Registrieren kann sich nur, wer nicht bereits als Energieeffizienz-Expertin oder -Experte unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet ist.

(3) Die Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Der Sitz des Unternehmens muss sich in Deutschland oder im europäischen Ausland befinden. Bei Sitz in Deutschland ist die Eintragung in die Handwerksrolle in einem entsprechenden Gewerk zur Durchführung bzw. Bestätigung von Maßnahmen im Bereich "Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung" Voraussetzung. Bei Sitz im europäischen Ausland ist ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis entsprechend der Eintragung in die deutsche Handwerksrolle in einem entsprechenden Gewerk zur Durchführung bzw. Bestätigung von Maßnahmen im Bereich "Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung" Voraussetzung.

3. Pflichten der Vertragspartei

(1) Die Vertragspartei ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in ihrem Benutzerkonto getätigten Angaben verantwortlich. Eine Weitergabe der Login-Daten an Dritte ist nicht zulässig.

(2) Die Vertragspartei ist verpflichtet, die im Benutzerkonto hinterlegten Daten (insbesondere Vorname und Nachname, Name der Firma, Telefonnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, Nummer der Handwerkskarte (außer bei Sitz im europäischen Ausland) stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Änderungen bezüglich des Namens und/oder der E-Mail-Adresse müssen der dena innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitgeteilt werden. Für die Änderung des Namens ist ein Nachweis (z. B. Ausweiskopie) einzureichen.

(3) Ein Wegfall der Eintragung in der Handwerksrolle oder bei Sitz im europäischen Ausland der Wegfall des gleichwertigen Qualifikationsnachweises ist der dena unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die dena ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

(4) Die Vertragspartei hat die Anforderungen der jeweiligen Förderrichtlinien und aktuellen Förderinformationen zu kennen und zu beachten. Maßgeblich sind jeweils die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung der Förderanträge beim Durchführer der Förderprogramme.

Die Bedingungen der Förderprogramme werden von den jeweiligen Institutionen, die mit der Durchführung der Förderprogramme betraut sind, bekannt gegeben (derzeit www.bafa.de und www.kfw.de). Die Vertragspartei hat dafür Sorge zu tragen, dass sie Informationen, die von der dena oder den Institutionen, die mit der Durchführung der Förderprogramme betraut sind, bekannt gegeben werden (insbesondere über die „aktuellen Fachinformationen“ der dena), kennt und bei der Bearbeitung aller Förderanträge berücksichtigt.

4. Verfügbarkeit des Zugangs und Haftung

(1) Die Registrierungsseite ist grundsätzlich rund um die Uhr online verfügbar. Die dena übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Website jederzeit störungs- und unterbrechungsfrei zur Verfügung steht. Die Website ist bspw. bei Wartung, Software-Updates und Reparaturen sowie in Zeiten, in denen die Internetseite aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich der dena liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), ausfällt, nicht zu erreichen.

(2) Die dena haftet dem Grunde nach nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für einfache Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten) und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Haftung der dena ist bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nichtleitende Angestellte) außerhalb des Bereichs wesentlicher Vertragspflichten und der Lebens-, Körper- und Gesundheitsschäden der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.

5. Änderungen dieser AGB

Die dena ist zu Änderungen der AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Die Änderungen werden wirksam, wenn die AGB in ihrer geänderten Form in ein neues Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie werden auch wirksam, wenn die dena die Änderung der Vertragspartei in Textform anbietet, die Vertragspartei die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diese der Änderung digital zustimmt. Für den Fall, dass keine Zustimmung erfolgt, behält sich die dena die Kündigung vor.

6. Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die dena mit diesem Zugang erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung und Cookie Policy.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die dena kann das Vertragsverhältnis ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich (auch per E-Mail) ohne Angaben von Gründen kündigen.

Die Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung über das Kündigungsformular im Benutzerkonto kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Wichtige Gründe können sein:

  1. Die Vertragspartei hat die Förderbedingungen der BEG vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht eingehalten.
  2. Die Vertragspartei lässt bei ihrer Tätigkeit im Rahmen der BEG das erforderliche berufliche Verantwortungsbewusstsein vermissen und daher ist eine solide Geschäftsführung durch sie nicht zu erwarten.
  3. Die Vertragspartei wurde innerhalb der letzten drei Jahre rechtskräftig wegen einer oder mehrerer einschlägiger Straftaten, zum Beispiel Subventionsbetrug, Betrug oder Urkundenfälschung, verurteilt.
  4. Die BEG wurde eingestellt.

8. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform gemäß § 126 b BGB. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer sind ausgeschlossen.

(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für das Vorliegen von Vertragslücken.

(4) Gerichtsstand ist Berlin. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.