Die Rolle der Fachunternehmen im Antragsprozess

Fachunternehmen können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Heizungsprojekte begleiten. Abhängig von der zu fördernden Maßnahme müssen Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer je Antrag und abhängig vom Durchführer folgende Aufgaben übernehmen:

 

Förderung bei der KfW (Heizungstechnik)

Förderung bei der KfW (Heizungstechnik)

Um Einzelmaßnahmen im Bereich Heizungstechnik zu begleiten, brauchen Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer Zugang zum Prüftool der KfW. Im Prüftool werden alle relevanten Angaben zur geförderten Maßnahme erfasst. Je Antrag sind eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und nach Durchführung der Maßnahme eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) zu erstellen. Beide Dokumente sind für die Heizungsförderung verpflichtend.

Stufe 1: Der Antrag

Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer müssen vor Antragstellung genaue Angaben zum Gebäude und zum Vorhaben machen. Außerdem müssen sie eine konkrete Planung für die Umsetzung der Maßnahmen vorlegen. Dazu sind folgende Informationen notwendig: 

  • Art der alten Heizungsanlage
  • Details zur neuen Heizungsanlage 
  • Angaben zu geplanten Kosten

Die Erfassung der Daten erfolgt mittels Eingabe in den Portalmasken des KfW Prüftools.

Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer rufen zur Erstellung der BzA-ID auf der Website der KfW das Onlineformular BzA auf.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller rufen auf der Website der KfW das Förderprodukt auf und informieren sich unter „So funktioniert‘s“ über das Verfahren der Antragsstellung.

Stufe 2: Der Abschluss (Verwendungsnachweis)

Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer müssen vor Einreichung des Verwendungsnachweises (VN) eine Erklärung zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der neuen Heizungstechnik und fachgerechten Durchführung des Vorhabens abgeben (BnD). Nur mit einer gültigen BnD ist eine Auszahlung des Zuschusses nach Durchführung der Maßnahme möglich.

Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer rufen zur Erstellung der BnD-ID auf der Website der KfW das Onlineformular BnD auf.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller rufen auf der Website der KfW das Förderprodukt auf und informieren sich unter „So funktioniert‘s“ über das Verfahren zur Einreichung des VN.

Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung und zum Start der weiteren Programme der Heizungsförderung erhalten Sie auf der KfW-Website

Förderung beim BAFA (Heizungsoptimierung)

Förderung beim BAFA (Heizungsoptimierung)

Im Rahmen der BEG-Reform zum 01.01.2024 wird die bisher analog auszufüllende Fachunternehmererklärung digitalisiert. Der Prozess sieht vor, dass Antragstellende keine technischen Daten im Antrag angeben müssen. Die Fachunternehmen übernehmen diese Aufgabe. Das reduziert Übermittlungsfehler und sichert die Qualität. Zusätzlich beschleunigt die technische und automatische Plausibilisierung der Projektdaten die Bearbeitung beim BAFA.

Stufe 1: Der Antrag

Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer müssen vor der Antragstellung durch den Antragstellenden (alt. Bevollmächtigten) eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Die TPB erfasst alle relevanten Projektangaben und ermöglicht eine vertiefte technische Plausibilitätsprüfung vor Antragstellung. Nach Erstellung der TPB erhalten die Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer eine Eingangsbestätigung und eine TPB-ID. Diese ID ist zwei Monate lang gültig und muss dem Antragsstellenden übergeben werden. Wichtig: Die Erstellung einer TPB stellt keinen gültigen Förderantrag dar!

Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer rufen zur Erstellung der TPB-ID auf der Website des BAFA das Onlineformular TPB auf.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller rufen auf der Website des BAFA das Onlineformular zur Antragstellung auf. Der Antrag wird dann unter Angabe der TPB-ID erstellt.

Das brauchen die Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer um die Antragsstellung zu begleiten:

  • Angaben zu Standort und Gebäude
  • Informationen zur alten Heizungsanlage
  • Informationen zur geplanten Maßnahme (Heizungsoptimierung)
  • geplante Ausgaben
  • Liefer- und Leistungsvertrag mit aufhebender und auflösender Bedingung (muss bestätigt, aber an dieser Stelle nicht hochgeladen werden)
  • individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) (muss hochgeladen werden, wenn der iSFP-Bonus beantragt werden soll)
     

Stufe 2: Der Abschluss (Verwendungsnachweis)

Die Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer müssen vor Einreichung des Verwendungsnachweises (VN) durch den Antragstellenden (alt. Bevollmächtigten) einen Technische Projektnachweis (TPN) erstellen. Dieser TPN erfasst alle relevanten Projektangaben nach tatsächlicher Umsetzung der beantragten Maßnahmen.

Nach Erstellung der TPN erhält die Fachunternehmerin bzw. der -unternehmer eine Eingangsbestätigung und eine TPN-ID. Auch diese ID ist zwei Monate lang gültig und muss dem Antragsstellenden übergeben werden. Wichtig: Die Erstellung eines TPN stellt noch keine Onlineaktivierung des Verwendungsnachweises dar!

Fachunternehmerinnen bzw. Fachunternehmer rufen zur Erstellung der TPN-ID auf der Website des BAFA das Onlineformular TPN auf.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller rufen auf der Website des BAFA das Onlineformular für den VN auf. Der VN wird dann unter Angabe der TPN-ID erstellt.

Das brauchen die Fachunternehmerinnen bzw. -unternehmer um den Abschluss des Antrags zu begleiten:

  • TPB-ID
  • Vorgangsnummer des Antrages
  • PLZ des Investitionsobjektes
  • Angaben zu den Ausgaben (u. a. Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und förderfähiger Betrag)
  • Bestätigung zur Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie und der Technischen Mindestanforderungen